AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von VOXELUTION – Sergejoscha Schaefer
Version v1.1 · Stand: 24.10.2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen VOXELUTION – Sergejoscha Schaefer (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (im Folgenden „Kunde“) über folgende Leistungen: 3D-Scan, Reverse Engineering & Konstruktion, Dokumentation & Qualität, additive Fertigung (3D-Druck), Lasergravur (z. B. Markierungen und Kennzeichnungen) sowie Fertigung von Prototypen und Kleinserien.

Kunde kann Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt technische Dienst- und Werkleistungen in den Bereichen 3D-Scan, Reverse Engineering & Konstruktion, Dokumentation & Qualität sowie additive Fertigung (3D-Druck); ergänzend können Markierungen mittels Lasergravur ausgeführt werden. Der konkrete Leistungsumfang sowie die zu liefernden Datenformate ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot und der zugehörigen Auftragsbestätigung.

(2) Beim 3D-Scanning und Reverse Engineering (S- und C-Pakete) erstellt der Auftragnehmer digitale Abbilder oder bearbeitbare CAD-Modelle auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Objekte oder Informationen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Rekonstruktion bestehender Teile (Scan-to-CAD) den Ist-Zustand (Abnutzung, Verzug) des Musterteils widerspiegelt, sofern nicht ausdrücklich eine Idealisierung vereinbart wurde.

(3) Bei der additiven Fertigung (3D-Druck, P-Pakete) fertigt der Auftragnehmer Werkstücke nach Kundenspezifikation. Verfahrensbedingte Besonderheiten (z. B. sichtbare Schichten, geringfügige Abweichungen in Maß, Farbe oder Oberflächenrauheit), die den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.

(4) Dokumentations- und Prüfleistungen (Q-Pakete) dienen der technischen Bewertung und internen Qualitätssicherung. Der Auftragnehmer ist kein akkreditiertes Prüflabor; die Ergebnisse (z. B. Heatmaps, Maßprotokolle) sind daher nicht als behördlich anerkannte oder rechtlich bindende Gutachten zu verstehen.

(5) Sofern nicht ausdrücklich in Textform anders vereinbart, sind alle gelieferten Leistungen (insbesondere Prototypen und CAD-Daten) nicht für den Serieneinsatz, sicherheitskritische Anwendungen (z. B. Luftfahrt, Medizintechnik) oder den bestimmungsgemäßen Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr freigegeben. Der Kunde ist verpflichtet, vor einer Verwendung in diesen Bereichen eigene Prüfungen und Freigaben durchzuführen.

(6) Der Auftragnehmer schuldet keine rechtliche Prüfung hinsichtlich der Zulässigkeit der Digitalisierung oder Vervielfältigung der vom Kunden bereitgestellten Vorlagen; die Verantwortung für die Einhaltung von Schutzrechten Dritter liegt ausschließlich beim Kunden (vgl. § 9).

(7) Angaben zu Genauigkeit und Messunsicherheit (z. B. in den Technischen Grundlagen auf der Website) sind Richtwerte. Sie hängen insbesondere von Objektgröße, Material, Oberfläche und Erfassungsverfahren ab; bei Photogrammetrie und Smartphone-LiDAR hängt die Messunsicherheit von der Objektgröße ab. Eine bestimmte Genauigkeit kann nicht festgelegt werden.

§ 3 Besondere Regelungen für Fahrzeugteile

Der Auftragnehmer fertigt Fahrzeugteile, Fahrzeugreproduktionen und Fahrzeugkomponenten ausschließlich als individuelle Auftragsarbeiten nach Spezifikation des Kunden.

Der Auftragnehmer fertigt keine sicherheitsrelevanten Fahrzeugteile im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (insbesondere Fahrwerk-, Brems-, Lenk- und tragende Strukturbauteile) für den bestimmungsgemäßen Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr.

Die vom Auftragnehmer gefertigten Bauteile dienen ausschließlich Prototypen-, Entwicklungs-, Prüf- oder Ausstellungszwecken. Die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist nicht gestattet; die Haftung richtet sich in diesem Fall nach § 10 und ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer beschafft keine Genehmigungen, Teilegutachten, Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE), Allgemeinen Bauartgenehmigungen (ABG) oder sonstigen behördlichen Freigaben.

Der Kunde trägt die Verantwortung für die Beurteilung der Eignung und Sicherheit der gelieferten Produkte für den jeweiligen Verwendungszweck und verpflichtet sich, diese vor jeder Nutzung einer eigenen Sicherheitsprüfung zu unterziehen.

§ 4 Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Flyern, Social-Media-Auftritten oder sonstigen Medien stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung des Auftrags zustande.

Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen vollständig, richtig und in einem technisch verwertbaren Zustand bereitzustellen. Änderungen oder Ergänzungen nach Auftragserteilung können zu Mehrkosten und verlängerten Lieferzeiten führen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise sind Endpreise im Sinne der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Angebot genannten Preise. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Neukunden, hohen Materialkosten oder umfangreichen Projekten angemessene Vorkasse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

§ 6 Lieferung, Erfüllungsort und Gefahrübergang

(1) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers in 66877 Ramstein-Miesenbach.

(2) Lieferform:

  • Digitale Leistungen: Die Lieferung von digitalen Daten (z. B. Punktwolken, Meshes, CAD-Modelle, Prüfberichte) erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch Bereitstellung zum Download (über zeitlich befristete Freigabelinks aus Microsoft SharePoint bzw. OneDrive) oder per E-Mail.
  • Physische Leistungen: Die Lieferung von 3D-Drucken, Prototypen oder Mustern erfolgt durch Abholung durch den Kunden oder durch Versendung an die vom Kunden angegebene Adresse auf dessen Kosten und Gefahr.

(3) Gefahrübergang:

  • Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware an den Kunden auf diesen über.
  • Bei Unternehmern geht die Gefahr bei physischen Lieferungen bereits mit der Übergabe an die Transportperson (z. B. Post, Paketdienst) auf den Kunden über. Bei digitalen Lieferungen gilt die Leistung mit dem Zugang der E-Mail bzw. der Bereitstellung des Download-Links als erbracht.

(4) Liefer- und Fertigstellungsfristen:

  • Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich in Textform (z. B. im Angebot oder der Auftragsbestätigung) als „verbindlich“ zugesagt wurden.
  • Für den Scan-to-Print Eilservice (Paket P1) gelten zugesagte Fristen (z. B. 48 Stunden) nur dann, wenn das zu scannende Originalteil rechtzeitig beim Auftragnehmer eintrifft und alle technischen Voraussetzungen (Materialverfügbarkeit, Druckkapazität) gegeben sind.

(5) Leistungsstörungen und technische Verzögerungen: Werden Fristen aufgrund von Umständen nicht eingehalten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern sie sich angemessen. Dies gilt insbesondere bei:

  • Höherer Gewalt, Streik oder behördlichen Anordnungen.
  • Technischen Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. unvorhersehbarer Defekt des 3D-Druckers oder Scanners, Softwarefehler, Stromausfall).
  • Verzögerungen seitens der Vorlieferanten (z. B. bei Spezialfilamenten).

(6) Teillieferungen: Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt (z. B. Vorab-Zusendung des Scans vor dem physischen Druck), sofern dies dem Kunden zumutbar ist und den Vertragszweck nicht gefährdet.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, Telefon) geschlossen, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu.

Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Dies betrifft insbesondere individuelle CAD-Modelle, 3D-Drucke, Gravuren, Prototypen und sonstige kundenspezifische Anfertigungen, die aufgrund ihrer Spezifikation nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand anderweitig verwertbar sind.

Über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Fristen und das Verfahren zur Ausübung des Widerrufsrechts informiert der Auftragnehmer Verbraucher gesondert in einer Widerrufsbelehrung.

§ 8 Mängelhaftung (Gewährleistung)

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

(2) Gegenüber Unternehmern gilt abweichend:

  • Der Auftragnehmer hat das Wahlrecht hinsichtlich der Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung).
  • Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Leistungen und Werkstücken beträgt ein (1) Jahr ab Abnahme bzw. Übergabe der Leistung.
  • Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, ist er verpflichtet, die gelieferten Arbeiten und Werkstücke unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und festgestellte Mängel unverzüglich in Textform zu rügen (§ 377 HGB). Unterlässt der Kunde diese Rüge, gilt die Leistung als genehmigt, soweit es sich nicht um einen verdeckten Mangel handelt.
  • Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung erfolgt.

(3) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

§ 9 Rechte Dritter / Verantwortung des Kunden

Der Kunde versichert, dass er über alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Modellen, Vorlagen, Bauteilen, CAD-Dateien, Logos, Schriften oder sonstigen Inhalten verfügt und dass durch die Ausführung des Auftrags keine Rechte Dritter verletzt werden (insbesondere Urheber-, Marken-, Design- und Patentrechte).

Der Kunde verpflichtet sich, keine Vorlagen einzureichen, die Rechte Dritter verletzen, gegen gesetzliche Verbote oder behördliche Auflagen verstoßen oder waffenähnliche, verbotene oder sicherheitskritische Gegenstände darstellen, deren Herstellung oder Besitz rechtlich untersagt ist.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder abzubrechen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass durch die Ausführung Rechte Dritter verletzt oder gesetzliche Vorschriften missachtet werden.

Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder Bauteile gegen den Auftragnehmer geltend machen. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Auftragnehmers für Sach- und Vermögensschäden aus einfacher Fahrlässigkeit gegenüber Unternehmern auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Einzelauftrags begrenzt.

Produktions- und verfahrensbedingte Besonderheiten additiver Fertigung (z. B. anisotrope Materialeigenschaften, Schichtaufbau, Form- und Maßtoleranzen, Oberflächenrauheit, Materialschwankungen) stellen keinen Mangel dar, sofern sie dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und die vereinbarte Beschaffenheit nicht wesentlich beeinträchtigen.

Für Funktionsbauteile, hochbelastete oder sicherheitsrelevante Komponenten (z. B. im Bereich Fahrzeugtechnik, Luftfahrt, Medizintechnik, tragende Bauteile) übernimmt der Auftragnehmer ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung keine Gewähr für die Eignung in der konkreten Anwendung. Der Kunde ist verpflichtet, vor dem Einsatz entsprechende Prüfungen und Zulassungen auf eigene Verantwortung durchzuführen.

Die Haftungsbeschränkungen dieses § 10 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 11 Vertraulichkeit und Referenzen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Auftragsabwicklung überlassenen technischen Unterlagen, CAD-Daten, Musterteile, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen vertraulichen Informationen des Kunden vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Auftragsausführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Zur Auftragsausführung setzt der Auftragnehmer sorgfältig ausgewählte IT- und Cloud-Dienste ein, insbesondere Microsoft 365 (E-Mail, Datenablage und Dateiaustausch), Autodesk Fusion (CAD-Konstruktion) sowie die Software KIRI Engine (Photogrammetrie und 3D-Erfassung; hierbei können Aufnahmen zur Berechnung an Cloud-Server des Anbieters übertragen werden). Die Speicherung und Verarbeitung von Kundenunterlagen in diesen Diensten gilt als zur Auftragsausführung erforderlich im Sinne des vorstehenden Absatzes. Die Anbieter sind, soweit möglich, vertraglich zur Vertraulichkeit bzw. als Auftragsverarbeiter verpflichtet; Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Für besonders sensible Projekte kann auf Wunsch des Kunden eine abweichende Verarbeitung (z. B. ausschließlich lokale Bearbeitung) gesondert vereinbart werden.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die dem Auftragnehmer bereits vor Auftragserteilung bekannt waren, allgemein zugänglich sind oder von dritter Seite ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, gefertigte Arbeiten und Produkte in anonymisierter Form zu Referenz- und Marketingzwecken (z. B. Fotos, Anwendungsbeispiele) zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird auf eine Nennung verzichtet.

§ 11a Nutzungsrechte an Scandaten, CAD-Modellen und Zeichnungen

Die vom Auftragnehmer im Rahmen eines Auftrags erstellten Scans, CAD-Modelle, Zeichnungen, Prüfberichte und sonstigen digitalen Dateien bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

Mit vollständiger Bezahlung des Auftrags erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Dateien für den vereinbarten Zweck (z. B. Ersatzteilbeschaffung, Fertigung, interne Dokumentation).

Der Kunde ist berechtigt, die Daten an eigene Fertigungspartner weiterzugeben, soweit dies zur Nutzung für den vereinbarten Zweck erforderlich ist und keine Rechte Dritter verletzt werden.

Projekt- und Scandaten löscht der Auftragnehmer 3 Monate nach Abschluss des Auftrags, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder mit dem Kunden eine längere Aufbewahrung (z. B. für Folgeaufträge) vereinbart ist.

Eine weitergehende Nutzung der Daten durch den Auftragnehmer (z. B. Serienfertigung für andere Kunden, eigenständige Vermarktung von Bauteilen) erfolgt nur, wenn keine Rechte Dritter verletzt werden und der Kunde dem nicht widersprochen hat. Bei ausdrücklich als kundenspezifisch gekennzeichneten Entwicklungen erfolgt eine solche Nutzung nur mit Zustimmung des Kunden.

§ 12 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und -abwicklung. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.

Technische Unterlagen, CAD-Modelle und sonstige Kundendaten werden nur soweit und solange gespeichert, wie es für die Auftragsabwicklung, Dokumentation und gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

Verbraucherstreitbeilegung: Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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